Brauer haben eine eigene Sprache ‒ Wir sorgen für Verständigung. In unserem Glossar findet ihr die wichtigsten Begriffe rund ums Bierbrauen kurz und knapp erklärt. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an Markus Metzger, Berufsschule Karlstadt und Vereinigung der Haus- und Hobbybrauer, der mit seinem Glossar den Grundstein für unser Nachschlagewerk gelegt hat.
Term Definition
Biersteuer

Die Biersteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen jedoch den Ländern zusteht. Sie wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) auf Bier erhoben. Zuständig hierfür ist die Zollverwaltung. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Biersteuer ist das Biersteuergesetz 1993 (BierStG 1993) und die Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV). Die Biersteuer bildet eine Besonderheit unter den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern: Sie wird vom Zoll -einer Bundesverwaltung- erhoben, aber ihr Aufkommen von jährlich knapp 1 Mrd. EUR steht den Bundesländern zu. Der Biersteuer unterliegen Bier aus Malz und bierhaltige Mischgetränke. Bier, das von Brauereien als Haustrunk abgegeben oder von Haus- und Hobbybrauern selbst hergestellt wird (bis 2 hl/Kalenderjahr), ist steuerfrei. Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 % vol) unterliegt nicht der Biersteuer